Allgemeine Geschäftsbedingungen
von AHA Factory GmbH
von AHA Factory GmbH
1.1 Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle multi- und social mediale Leistungen von AHA Factory GmbH, selbst wenn nicht ausdrücklich auf die AGB Bezug genommen wird. Der Kunde anerkennt die AGB von AHA Factory GmbH mit seiner Auftragsbestätigung.
2.1. Vertragspartner für den Kunden ist
AHA Factory GmbH
Armin Ruser
Im Rebacker 11
79591 Eimeldingen
2.2. Ein Vertrag zwischen AHA Factory GmbH und dem Kunden kommt erst dann zustande, wenn der Kunde das erhaltene schriftliche Angebot an der vorgesehenen Stelle unterschreibt, und per Mail, Fax oder Post zurück an AHA Factory GmbH sendet.
2.3. Angebote von AHA Factory GmbH sind 14 Tage gültig.
2.4. Mit der Unterschrift bestätigt der Kunde den Leistungsumfang des Angebots. Nachträgliche Abänderungen des Leistungsinhalts bedürfen der Schriftform.
2.5. AHA Factory GmbH ist berechtigt, Anfragen auch ohne schriftliche Äußerung oder nähere Begründung abzulehnen.
3.1. Es gelten die im jeweiligen Angebot genannten Nettopreise, zuzüglich gesetzlicher MwSt. Bei Abänderungen des Leistungsinhalts behält sich AHA Factory GmbH eine Nachkalkulation vor.
3.2. Zusätzlich entstehende Kosten wie z.B. Domainkäufe, Transferkosten oder Versandkosten werden dem Kunden weiterberechnet.
4.1. AHA Factory GmbH erbringt die im Angebot vereinbarten Leistungen zum vereinbarten Termin. Start der Erbringung der Leistung durch AHA Factory GmbH ist der Tag des Eingangs der Vorauszahlung auf dem unten aufgeführten Konto.
4.2. AHA Factory GmbH behält sich das Recht einer Terminverschiebung vor, falls die Einhaltung des Termins von Tätigkeiten des Kunden oder von Dritten abhängig ist.
4.3. Die Leistung gilt als erbracht, wenn Sie dem Kunden von AHA Factory GmbH übergeben wurde. Dies geschieht durch:
– Videoclips: Zusendung des fertigen Videoclips auf einem Datenträger oder Bereitstellung auf einem Server.
– Website: Übergabe der launchfertigen Website an den Kunden auf dem Hostserver des Kunden oder dem AHA Factory GmbH server.
4.4. Der Kunde verpflichtet sich zur Annahme der erbrachten Leistung.
5.1. Nach Vertragsabschluss erhält der Kunde von AHA Factory GmbH eine Rechnung über 50% des vereinbarten Nettopreises zzgl. ges. MwSt. zur Vorauskasse. Der vorauszuzahlende Betrag ist sofort nach Rechnungserhalt zu begleichen.
5.2. Die restlichen 50% zzgl. ges MwSt. plus angefallene Mehrkosten nach 3.2 werden nach erbrachter Leistung in Rechnung gestellt und sind binnen vierzehn Werktagen nach Rechnungserhalt ohne Abzüge zu begleichen.
5.3. Alle Zahlungen sind auf folgendes Konto zu überweisen:
KNr: 0108 309 113
BLZ: 683 518 65
Sparkasse Markgräflerland
5.4. Bei Zahlungsverzug werden nach BGB §288 Verzugszinsen in Höhe von 8% über dem aktuellen Basiszinssatz berechnet.
6.1. Gegenstände, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung von AHA Factory GmbH hergestellt oder erworben werden (insbesondere Dateien jeder Art, Filme, Berichte, Skizzen und Entwürfe sowie sonstige Schriftstücke, Daten oder Programme), bleiben auch bei Verrechnung
im Eigentum von AHA Factory GmbH.
6.2. Der Kunde gewährleistet, dass durch die Ausführung seines Auftrags keine Urheberrechte, Schutzrechte oder sonstigen Rechte Dritter verletzt werden.
6.3. Alle von AHA Factory GmbH gefertigten Gegenstände dürfen vom Kunden nur unter Beachtung der Bestimmungen des Urheberrechtsgesetzes und sonstiger gesetzlicher Bestimmungen verwendet werden, soweit AHA Factory GmbH die Nutzungsrechte daran ausdrücklich einräumt.
6.4. Alle dem Kunden von der AHA Factory GmbH zur Auftragsausführung zugesandten Dokumente und Formulare dürfen nicht an Dritte weitergereicht werden.
6.5. Die AHA Factory GmbH darf, soweit nicht ausdrücklich widersprochen wird, gefertigte Gegenstände als Referenz nutzen.
7.1. Schadensersatzansprüche wegen eines von AHA Factory GmbH zu vertretenden Verzugs oder einer nachträglichen Unmöglichkeit der Leistung sind ausgeschlossen, soweit AHA Factory GmbH kein grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten vorgeworfen werden kann. Schadensersatzansprüche sind generell beschränkt auf die Höhe des Auftragswertes (Eigenleistung ausschließlich Vorleistung und Material).
8.1. Verträge sind bis zur Leistungserbringung durch AHA Factory GmbH gültig.
8.2. Verträge können mit sofortiger Wirkung aus wichtigem Grund aufgelöst werden. Ein wich-
tiger Grund liegt etwa dann vor, wenn
– der Kunde mit Zahlungen trotz Mahnung in Verzug ist;
– der Kunde gegen eine wesentliche Bestimmung des Vertrages oder dieser AGB verstößt;
– über das Vermögen des Kunden ein Ausgleichs-, Konkurs- oder Vorverfahren eröffnet wird, oder die
– Öffnung eines derartigen Verfahrens mangels kostendeckenden Vermögens abgewiesen wird;
– der Kunde bei Vertragsabschluss unrichtige Angaben gemacht hat oder Umstände verschwiegen hat, deren Kenntnis AHA Factory GmbH vom Abschluss des Vertrages abgehalten hätte.
8.3. AHA Factory GmbH ist berechtigt, den Vertrag wegen Verzug oder grober Mängel des Kunden bei der Erfüllung seiner Mitwirkungspflichten mit sofortiger Wirkung zu kündigen. In diesem Fall hat AHA Factory GmbH Anspruch auf die Bezahlung aller bis zum Kündigungszeitpunkt erbrachten Leistungen und aufgelaufenen Kosten, plus 5% der Vergütung des noch nicht erbrachten Anteils der Leistung.
8.4. Verstößt der Inhalt eines Videos gegen gute Sitten oder das UWG, ist die AHA Factory GmbH berechtigt, den Vertrag mit sofortiger Wirkung zu kündigen. In diesem Fall hat AHA! Videos GmbH Anspruch auf die Bezahlung aller bis zum Kündigungszeitpunkt erbrachten Leistungen und aufgelaufenen Kosten, plus 5% der Vergütung des noch nicht erbrachten Anteils der Leistung.
9.1. Stornierungen durch den Auftragsgeber sind jederzeit möglich. AHA Factory GmbH hat im Fall einer Stornierung das Recht, die bereits erbrachten Leistungen und aufgelaufenen Kosten zu verrechnen, plus 5% der Vergütung des noch nicht erbrachten Anteils der Leistung.
10.1. Im Rahmen der Leistungserbringung vom Kunden oder von Dritten erhaltene, personenbezogene Daten dürfen von uns unter Beachtung der gesetzlichen Datenschutzbestimmungen verarbeitet und gespeichert werden.
10.2. Sollten in Auftrag gegebene Leistungen einer besonderen, befristeten oder unbefriste-ten Geheimhaltungspflicht unterliegen, so ist vom Kunden besonders darauf hinzuweisen.
10.3. Der Kunde verpflichtet sich, ihm übergebene Vertragsunterlagen sowie ihm überlassene weitere Unterlagen, Dokumentationen und gegebenenfalls Quellprogramme sorgfältig aufzubewahren und nicht an Dritte weiterzugeben.
11.1. Änderungen und Ergänzungen, die Aufhebung und Kündigung des Vertrags bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieser Schriftformabrede selbst. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.
11.2. Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser AGBs unwirksam oder nichtig sein oder werden, so gelten die übrigen Bestimmungen gleichwohl. Anstelle der ungültigen Bestimmung gilt eine Regelung, die dem Vertragszweck und den Interessen beider Vertragsteile am ehesten
entspricht. Entsprechendes gilt im Falle von Vertragslücken.
11.3. Es gelten die Regelungen des Werkvertrags nach §§ 631 – 651 BGB.
Fassung vom 02.10.2013